Geschichte und Geschichten des  Förderkreises Gefangenenhilfe e.V. Viersen

Die Straffälligenhilfe Viersen gründete sich 1970 aus der Privatinitiative der Familie Danek und entwickelte sich ständig weiter. In enger Zusammenarbeit mit der Pfarrcaritas St. Josef und dem Sozialdienst Kath. Männer in der Region Kempen-Viersen e.V. und vielen Einzelhelfern, gelang es diese Arbeit fest in die Strukturen des Kreisgebietes zu integrieren und über dessen Grenzen hinaus wirksam werden zu lassen.
Die Vielfalt der Hilfsansätze garantierte eine lebendige, spontane Arbeit, barg in sich aber auch das Risiko, auf Not nur noch kurzfristig zu reagieren, ohne die notauslösenden Situationen wirklich an der Wurzel anzugehen.
Es mussten Grundpositionen angesprochen, diskutiert, hinterfragt und gemeinsam in die öffentliche Diskussion gebracht werden.
Um dies zu schaffen, benötigten wir ein demokratisches Forum und eine weiterhin breite Offenheit für neue Ideen und Aktivitäten.

Der Förderkreis Gefangenenhilfe Viersen e.V. wurde zum ordnenden Kernstück der Gesamtarbeit. Durch den Förderkreis gewannen wir leistungsfördernde Strukturen und konnten einerseits spontane, unbürokratische Hilfen sofort leisten und andererseits jede Art von Hilfsangeboten in die Arbeit des Förderkreises integrieren.

Wir sind Ansprechpartner für Mitmenschen, die durch kriminelles Verhalten in Not geraten sind oder deren schon vorhandene Notsituation durch die Haft verstärkt wurde. Gleichzeitig sehen wir diesen Einzelmenschen in einem Verbund mit seinen engeren sozialen Beziehungen und die Hilfe für Angehörige von Straftätern wurde zu einem selbstverständlichen Aufgabengebiet.

Wir bieten unsere Hilfe nicht an, weil eine Straftat begangen wurde , sondern weil uns über die Straftat und ihre Folgen die Not des Straftäters sichtbar wurde. Die Straftat selber hat für uns nur in dem Maße Bedeutung, wie sie Aufschlüsse über die situation der hilfsbedürftigen Person gibt und somit das Maß der zuleistenden Hilfe aufzeigt.
Die Arbeit des Fördervereines soll möglichst immer dort ansetzen, wo andere Hilfen ausfallen und ihre Begrenzung dort erfahren, wo Selbsthilfe oder andere Hilfen wieder greifen.
Unsere Arbeit in der Straffälligenhilfe lebt also von der Abgrenzung wie auch von einem möglichst hohen Maß an Kooperation und Selbstverpflichtung zum Wohle der Bedürftigen.

Sich an der Situation des Bedürftigen auszurichten heißt für uns auch, ihn zu motivieren wichtige Hilfen anderer Stellen einzufordern und zu nutzen. Dies können wir nur leisten wenn wir für folgende Aufgaben Verantwortung übernehmen:
-- Arbeit mit Inhaftierten in ihrem sozialen Umfeld
-- Allgemeine Hilfen nach der Haftentlassung

Dem Strafvollzug ist ein großes Ziel vorgegeben.

" Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. (Vollzugsziel)
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. (§2 des Strafvollzugsgesetzes)

Viele bezweifeln, daß man unter Bedingungen der Unfreiheit, die mit dem normalen Leben kaum noch etwas Gemeinsames haben, lerne kann, ein Leben "in sozialer Verantwortung" zu führen.

Auch wir bezweifeln das !


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